Malvin® WG



Fungizides wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkstoff: 800 g/kg (80,0 Gew.-%) Captan
Gefahrensymbole: Xn, N

Hochkonzentriertes, organisches Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz in Kernobst gegen Apfel- und Birnenschorf, gegen Obstbaumkrebs, gegen Bitterfäule an Süß- und Sauerkirschen und gegen pilzliche Erkrankungen an Beerenobst. Im Rahmen der Schorfbekämpfung werden auch Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria (Obstbaumkrebs), Gloeosporium, Monilia und Botrytis mit erfasst. Malvin® WG ist besonders kulturverträglich und fördert gesunden Blattstand, die Ausbildung eines dichtzelligen Fruchtschalengewebes sowie die Verkorkung und Heilung von Rißwunden auf der Fruchtoberhaut. Malvin® WG ist uneingeschränkt im integrierten Obstbau einsetzbar.




Nr. 005177-00

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt
Schorf Apfel, Birne

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).
Für die Anwendung in Kernobst gegen Schorf gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607).
reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 15 m
Für die Anwendung in Beerenobst gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % *

Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
15 m
Für die Anwendung gegen Obstbaumkrebs in Äpfeln und gegen Bitterfäule an Süßkirschen gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607).
reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m

Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt
Bitterfäule Süßkirsche
Rutensterben Himbeere
Triebsterben Heidelbeere
Rankenkrankheit Brombeere
Obstbaumkrebs Apfel
Bitterfäule Sauerkirsche


Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders.


Anwendung

Obstbau
Apfel
Gegen Obstbaumkrebs __________________________ 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte (BBCH 93 bis 97) bzw. bei Blattfall. Max. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Apfel, Birne
Gegen Schorf _________________________________ 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Max. 13 Anwendungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr; bei hohem Infektionsdruck, starken Niederschlägen und großem Blattzuwachs auch kürzer.
Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria, Gloeosporium, Monilia und Botrytis werden im Rahmen der Schorfbehandlung miterfasst. Nach der Blüte bis zum Stadium Walnussgröße kann der Einsatz von Malvin WG bei einigen Sorten zu leichter Berostung führen.
Hinweis:
Plantagenbegrünung Malvin WG-behandelter Anlagen nicht an Tiere verfüttern. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten (WP732).
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen (WP747).

Brombeere
Gegen Rankenkrankheit __________________________________________________ 1,8 kg/ha
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Beerenernte (BBCH 91 bis 97). Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Heidelbeere
Gegen Triebsterben _____________________________________________________ 1,8 kg/ha
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Beerenernte (BBCH 91 bis 97). Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Himbeere
Gegen Rutensterben ____________________________________________________ 1,8 kg/ha
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Beerenernte (BBCH 91 bis 97). Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Sauerkirsche
Gegen Bitterfäule ______________________________ 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, Kulturstadium BBCH 71 bis 81. Max. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Süßkirsche
Gegen Bitterfäule ______________________________ 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzbrühe
1. Tank zu 1/2 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten.
2. Malvin® WG in den Spritzbehälter geben. Restliche Wassermenge auffüllen (bei laufendem Rührwerk).
3. Evtl. Mischpartner erst nach vollständiger Auflösung von Malvin® WG zugeben. Flüssigpartner - wenn nicht anders empfohlen - zuletzt zugeben.

Hinweis zur Volumendosierung:
1 kg Malvin® WG entsprechen etwa 1,25 l Volumen

Empfohlene Wasseraufwandmenge
Obstbau _________________________________________________________ 500 - 1000 l/ha


Mischbarkeit
Malvin® WG ist mischbar mit gängigen Akariziden, Insektiziden, Fungiziden und Blattdüngern wie z.B. Kanemite® SC, Mospilan® SG, Dipel® ES, Discus®, Microthiol WG (Netzschwefel), Harnstoff und Bittersalz.
Nicht mit stark ölhaltigen oder selbst hergestellten Kupfer- oder Calciumsulfatmischungen bzw. anderen alkalischen Produkten ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen und insbesondere Mehrfachmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Wartezeit
Apfel, Birne, Sauerkirsche, Süßkirsche ________________________________________ 21 Tage
Brombeere, Heidelbeere, Himbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen vorgesehener Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Apfel: Gegen Obstbaumkrebs: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen vorgesehener Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Umweltverhalten

Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).

Nützlinge
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN234). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN1842).

Fische
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264).

Algen
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).

Gewässer/Grundwasser
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.


Hinweise für sicheren Umgang

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten (SP001).

Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF189). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS220). Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen (SS422).

Kennzeichnung GefStoffV
R 20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R 40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 41: Gefahr ernster Augenschäden. R 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 23: Dampf/Aerosol nicht einatmen. S 24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S 26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. S 57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. - SP001 Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Abpackungen

10 kg Sack   Art.Nr. 3076