Zetanil® M



Fungizid mit lokalsystemischer und kontaktgestützter Wirkung gegen Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln
Wirkstoffe: 400 g/kg Mancozeb,
40 g/kg Cymoxanil
Gefahrensymbole: Xi, N

Zetanil M ist eine teilsystemische Fungizidkombination zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln. Die Wirkstoffe ergänzen sich in ihrer Wirkungsweise ideal. Das lokalsystemische Cymoxanil dringt in das Pflanzengewebe ein und wird gleichmäßig in der Pflanze verteilt. Der Kontaktwirkstoff Mancozeb schützt die Pflanzenoberfläche durch Bildung eines gleichmäßigen Belages dauerhaft vor Neuinfektionen. Der Wirkungsmechanismus greift an mehreren Stellen in den Pilzstoffwechsel ein. Zetanil M bekämpft deshalb auch Phytophtora-Stämme, die gegenüber anderen Wirkstoffen resistent sind. Zetanil M erfasst im Rahmen der zugelassenen Anwendung auch Erreger der Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani).




Nr. 006407-00

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Kartoffel

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT102).
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
10 m



Anwendung

Ackerbau
Kartoffel
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) _________________________ 3 kg/ha
spritzen in 200 - 450 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Kulturstadium: von der Bildung des ersten Seitentriebes bis zur Verfärbung des Laubes (BBCH 21 bis 95), bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Max. 4 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 14 Tagen.
Wir empfehlen in einem Spritzprogramm den Einsatz von Zetanil M nach den Anfangsbehandlungen mit Fantic M. Zur Abschlussspritzung dann in jedem Fall ein Fungizid mit Sporen abtötender Wirkung einsetzen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden (WW750).
Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW764).

Pflanzenverträglichkeit
Zetanil M wird von allen Sorten an Speise- und Wirtschaftskartoffeln sehr gut vertragen. Der Wirkstoffanteil Mancozeb sorgt zusätzlich für eine Versorgung mit dem Spurennährstoff Mangan.

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzbrühe
Den Spritzbehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen und das Rührwerk einschalten. Dann Zetanil M gleichmäßig in die Einspülschleuse bzw. den Spritztank einrieseln lassen und die fehlende Wassermenge auffüllen.

Hinweis zur Volumendosierung:
1 kg Zetanil® M entsprechen etwa 2,6 l Volumen

Empfohlene Wasseraufwandmenge
Kartoffel __________________________________________________________ 200 - 450 l/ha


Mischbarkeit
Zetanil M ist mit gebräuchlichen Fungiziden mischbar. Mischungen möglichst bald ausbringen.


Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Wartezeit
Kartoffel ________________________________________________________________ 7 Tage

Umweltverhalten

Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).

Nützlinge
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft (NN261). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN1842).

Fische
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264).

Algen
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).

Gewässer/Grundwasser
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).

Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.


Hinweise für sicheren Umgang

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten (SP001).

Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202). Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610).

Kennzeichnung GefStoffV
R 36 : Reizt die Augen. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben). S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. - SP001 Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Abpackungen

10 kg Sack   Art.Nr. 3434