Select 240 EC® mit Öl (Para Sommer)
Herbizides Emulsionskonzentrat Kombipack mit Para Sommer (Öl), flüssig/flüssig Wirkstoff: 241,9 g/l Clethodim Gefahrensymbol: Xi Selektives Herbizid gegen Ungräser und Ausfallgetreide in Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Winterraps, Baumschulen, Erdbeeren, Spargel und vielen anderen Kulturen. Der Wirkstoff Clethodim wird schnell über die Blätter aufgenommen und hemmt die Fettsäure-Biosynthese. Typische Wirkungssymptome sind eine Wuchsdepression und eine Gelbverfärbung der Blätter bei den behandelten Unkräutern. Clethodim wird auch in die Rhizome verlagert, so dass eine nachhaltige Queckenbekämpfung möglich ist. Select 240 EC® Para Sommer |
![]() Nr. 004366-00 |
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
| Schadorganismus/Zweck | Kulturart/Objekt |
|---|---|
| Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausg. Gemeine Quecke) | Winterraps |
| Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke | Futterrübe, Zuckerrübe, Kartoffel |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT103).
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit "*" gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:.
Ackerbaukulturen, Forstkulturen, Obstkulturen, Baumschulgehölzpflanzen 30 m
reduzierte Abstände: A *, B 5 m, C 10 m, D 15 m
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).
Für die Anwendung in Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel, Rotklee, Luzerne, Rote Bete, Kohlrübe, Speiserübe, Spargel, Zwiebelgemüse, Futtererbse und Ackerbohne gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607).
reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
Für die Anwendung in Lupine-Arten, Blattkohl, Blumenkohl und Kopfkohl gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
20 m.
Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete
| Schadorganismus/Zweck | Kulturart/Objekt |
|---|---|
| Gemeine Quecke | Rote Bete, Kohlrübe, Speiserübe, Rotklee, Luzerne, Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel |
| Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Rote Bete, Kohlrübe, Speiserübe |
| Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras | Erdbeere, Spargel, Zwiebelgemüse, Rotklee, Luzerne, Rot-Schwingel, Lupinen-Arten, Schaf-Schwingel, Baumschulgehölzpflanzen (Zier- und Obstgehölze), Nadelholz, Laubholz (Forstkulturen) |
| Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke | Ackerbohne, Futtererbse |
| Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausg. Gemeine Quecke) | Blattkohle |
| Einjährige einkeimblättrige Unkäuter, Einjähriges Rispengras | Blumenkohle |
| Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) |
Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders.
Anwendung
Ackerbau
Ackerbohne
(in Beständen zur Saatguterzeugung)
Gegen Einjähriges Rispengras ____________________________________________ 0,75 l/ha
Gegen Gemeine Quecke __________________________________________________ 1,0 l/ha
spritzen mit 1,5 l/ha bzw. 2,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Im Nachauflauf, ab 4. Laubblatt bis 4-Knoten-Stadium der Kultur, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Quecke soll eine Wuchshöhe von 15-25 cm erreicht haben.
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (VV207).
Futtererbse
(in Beständen zur Saatguterzeugung)
Gegen Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke (Unterdrückung) _________________ 0,5 l/ha
spritzen mit 1,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Im Nachauflauf, ab 4. Laubblatt bis 4-Knoten-Stadium der Kultur, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Quecke soll eine Wuchshöhe von 15-25 cm erreicht haben.
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (VV207).
Kartoffel
Gegen Ackerfuchsschwanz, Ausfallgerste, Einjährige Rispe, Flughafer,
Hühnerhirse, Windhalm bis zum 2-4-Blattstadium ausgenommen Quecke ___________ 0,5 l/ha
(nach eigenen Erfahrungen)
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ab 4-6-Blattstadium bis zum
Bestockungsende (ausgenommen Quecke) __________________________________ 0,75 l/ha
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter einschließlich Quecke ________________ 1,0 l/ha
spritzen mit Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr. Idealer Behandlungszeitpunkt ist das 3-Blattstadium der Ungräser. Wichtig ist, dass zum Behandlungszeitpunkt die Gräser aufgelaufen sind. Quecke soll eine Wuchshöhe von 15 - 25 cm erreicht haben.
Für die Anwendung einschließlich Quecke gilt:
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter (WW742).
Lupine-Arten
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter,
Einjähriges Rispengras ___________________________________________________ 0,5 l/ha
spritzen mit 1,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen bis zum 2-4-Blattstadium, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Rot- und Schaf-Schwingel
(in Beständen zur Saatguterzeugung)
Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjähriges Rispengras ___________ 0,3 l/ha
Gegen Gemeine Quecke (Unterdrückung) ____________________________________ 0,5 l/ha
spritzen mit 0,6 l/ha bzw. 1,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Im Nachauflauf ab Kulturstadium BBCH13, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Quecke soll eine Wuchshöhe von 15-25 cm erreicht haben.
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (VV207).
Rotklee, Luzerne
(in Beständen zur Saatguterzeugung)
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjähriges Rispengras __________ 0,75 l/ha
Gegen Gemeine Quecke __________________________________________________ 1,0 l/ha
spritzen mit 1,5 l/ha bzw. 2,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser,
Anwendungszeitpunkt: Im Nachauflauf, ab Kulturstadium BBCH13, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Quecke soll eine Wuchshöhe von 15-25 cm erreicht haben.
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern (VV207).
Winterraps
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
(ausgenommen Quecke) _________________________________________________ 0,5 l/ha
spritzen mit Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen (Herbst), max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr.
Idealer Behandlungszeitpunkt ist das 3-Blattstadium der Ungräser. Wichtig ist, dass zum Behandlungszeitpunkt die Gräser aufgelaufen sind. Bei Spätanwendungen in Raps (ab Mitte Oktober) sollte die Aufwandmenge auf 0,4 l/ha reduziert werden.
Alle Anwendungen jeweils: Select 240 EC + 2 l/ha Para Sommer. Empfehlung mit Öl nach eigenen Erfahrungen: Select 240 EC wird jeweils in Tankmischung mit Öl (Para Sommer) im Verhältnis 1:2 eingesetzt (Beispiel: 0,5 l/ha Select 240 EC + 1,0 l/ha Para Sommer, oder 1,0 l/ha Select 240 EC + 2 l/ha Para Sommer).
Zucker- und Futterrüben
Gegen Ackerfuchsschwanz, Ausfallgerste, Einjährige Rispe, Flughafer,
Hühnerhirse, Windhalm bis zum 2-4-Blattstadium ausgenommen Quecke ___________ 0,5 l/ha
(nach eigenen Erfahrungen)
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter ab 4-6-Blattstadium bis zum
Bestockungsende (ausgenommen Quecke) __________________________________ 0,75 l/ha
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter einschließlich Quecke ________________ 1,0 l/ha
spritzen mit Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr. Idealer Behandlungszeitpunkt ist das 3-Blattstadium der Ungräser. Wichtig ist, dass zum Behandlungszeitpunkt die Gräser aufgelaufen sind. Quecke soll eine Wuchshöhe von 15 - 25 cm erreicht haben.
Für die Anwendung einschließlich Quecke gilt: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter (WW742).
Baumschulgehölze (Freiland)
Laub- und Nadelholz, Obst- und Ziergehölze
Gegen Einjähriges Rispengras und Einjährige einkeimblättrige Unkräuter __________ 0,75 l/ha
spritzen mit 1,5 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Vor oder nach dem Austrieb und ab Pflanzjahr, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Gemüsebau
Blattkohle
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausg. Gemeine Quecke) _____________ 0,5 l/ha
spritzen mit 1,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen bzw. nach dem Pflanzen der Kultur, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Blumenkohle
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras ______________ 0,5 l/ha
spritzen mit 1,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen bzw. Pflanzen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter __________________________________ 0,5 l/ha
spritzen mit 1,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, im 2-4 Blattstadium der Unkräuter/Schadgräser (BBCH 12 - 14). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Rote Bete, Kohlrübe, Speiserübe (Freiland)
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter _________________________________ 0,75 l/ha
Gegen Gemeine Quecke __________________________________________________ 1,0 l/ha
spritzen mit 1,5 l/ha bzw. 2,0 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser,
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Spargel
Gegen Einjähriges Rispengras und einjährige einkeimblättrige Unkräuter __________ 0,75 l/ha
spritzen mit 1,5 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser als Unterblattbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Ab Pflanzjahr nach der Stechperiode, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Zwiebelgemüse
Gegen Einjähriges Rispengras und einjährige einkeimblättrige Unkräuter __________ 0,75 l/ha
spritzen mit 1,5 l/ha Para Sommer als Tankmischung in 200-400 l/ha Wasser zur Nutzung als Trockenzwiebel und Bundzwiebel, Anwendungszeitpunkt: Ab Pflanzjahr im Nachauflauf, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Obstbau
Erdbeeren
(im Pflanz- und Ertragsjahr sowie zur Pflanzguterzeugung)
Gegen Einjähriges Rispengras und Einjährige einkeimblättrige Unkräuter wie z.B. Weidelgräser, Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz oder Windhalm ___________________________________ 0,75 l/ha
spritzen mit 1,5 l/ha Para Sommer als Tankmischung 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Zur Pflanzguterzeugung nach dem Austrieb oder nach dem Pflanzen (BBCH 11-97, 1. Laubblatt entfaltet bis alte Laubblätter abgestorben), im Pflanzjahr nach dem Pflanzen (BBCH 11-97), im Ertragsjahr nach der Ernte (BBCH 91-97), max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Erntegut nicht verzehren (VV600).
Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar (abhängig von Aufwandmengen): Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide (alle Arten), Einjährige Rispe, Flughafer, Hirsen, Quecke, Trespen, weidelgras, Windhalm. Für die Anwendung gegen Quecke in Zucker- und Futterrüben sowie Kartoffeln gilt: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter (WW742).
Pflanzenverträglichkeit
Select 240 EC hat sich in allen Sorten der empfohlenen Kulturen als gut verträglich erwiesen. In Abhängigkeit von Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Nachfolgende Gehölze sind auf Verträglichkeit (Überkopfanwendung) geprüft:
Laubgehölze
Acer campestre +
Acer ginnala +
Acer negundo +
Acer platanoides -
Acer pseudoplatanus +-
Acer saccharinum +
Aesculus hippocastanum +
Ailanthus altissima +
Alnus glutinosa +
Alnus incana +-
Amelanchier spicata -
Amelanchier lamarckii
(A. canadensis) +-
Aronia melanocarpa +
Berberis julianae +
Berberis thunbergii -
Berberis thunbergii 'Atropurpurea' +
Berberis vulgaris +
Betula pendula +
Betula pubescens +
Caragana arborescens +
Carpinus betulus +
Castanea sativa +
Catalpa bignonioides +
Chaenomeles japonica +-
Colutea arborescens +
Cornus alba +
Cornus mas +
Cornus sanguinea -
Cornus sanguineum +-
Cornus stolonifera 'Flaviramea' +-
Corylus avellana +-
Corylus colurna +
Cotoneaster bullatus +-
Cotoneaster dielsianus +-
Cotoneaster horizontalis +
Cotoneaster multiflorus +-
Cotoneaster praecox +
Crataegus coccinea +
Crataegus monogyna +
Crataegus prunifolia +
Deutzia magnifica +-
Eleagnus angustifolia +
Euonymus europaeus +
Fagus sylvatica +
Fagus sylvatica purpurea +
Forsythia intermedia
'Lynnwood Gold' +-
Fraxinus excelsior +
Hedera helix +-
Hippophae rhamnoides +
Juglans nigra +
Juglans regia +
Kolkwitzia amabilis -
Laburnum anagyroides +
Ligustrum vulgare +
Liriodendron tulipifera +
Lonicera tatarica +
Lonicera xylosteum +-
Malus communis (M. sylvestris) +-
Malus sylvestris (communis) -
Mahonia aquifolium +
Philadelphus coronarius +-
Philadelphus virginalis -
Physocarpus opulifolius +-
Platanus acerifolia +
Potentilla fruticosa +
Prunus avium +
Prunus cerasifera +
Prunus mahaleb +
Prunus padus +
Prunus serotina +-
Prunus spinosa +
Pyrus communis +-
Quercus cerris +
Quercus palustris +
Quercus petraea +
Quercus robur (pedunculata) +
Quercus rubra +
Rhamnus frangula +-
Ribes alpinum +
Ribes aureum +
Ribes sanguineum
'Pulborough Scarlet' +
Robinia pseudoacacia +-
Rosa canina +-
Rosa carolina +-
Rosa glauca +
Rosa multiflora +-
Rosa rubiginosa +
Rosa virginiana +-
Rubus fruticosus +
Salix caprea 'Silberglanz' -
Salix purpurea 'Nana' -
Sambucus nigra +
Sambucus racemosa +
Sorbaria sorbifolia +
Sorbus aria +
Sorbus aucuparia +
Sorbus domestica +-
Sorbus intermedia +
Sorbus latifolia +
Sorbus torminalis +-
Spiraea vanhouttei +
Symphoricarpos
doorenbosii 'Amethyst' +
Symphoricarpos racemosus +
Syringa vulgaris +
Tilia cordata +
Tilia platyphyllos +-
Ulmus glabra +
Ulmus carpinifolia +
Viburnum opulus +
Weigela 'Bristol Ruby' +
Nadelgehölze
Abies alba +
Abies concolor +
Abies koreana +-
Abies nobilis (procera) +
Abies nordmanniana +
Abies veitchii +
Chamaecyparis lawsoniana +
Chamaecyparis laws. 'Columnaris' +
Chamaecyparis laws. 'Ellwoodii' +
Ginkgo biloba +
Juniperus communis 'Hibernica' +
Juniperus media 'Pfitzeriana' +
Juniperus squamata 'Blue Star' +
Larix decidua +
Larix leptolepis +
Metasequoia glyptostroboides +
Picea abies +
Picea glauca 'Conica' +
Picea omorika +-
Picea pungens 'Glauca' +
Pinus mugo +
Pinus mogo mughus +
Pinus peuce +
Pseudotsuga menziesii +
Sequoiadendron giganteum +
Taxus baccata +
Thuja occidentalis +
Thuja orientalis +
Thuja plicata 'Aurescens' +
Zeichenerklärung:
+ = verträglich
+- = Schäden möglich
-- = nicht verträglich
Quelle:
Versuchs- und Beratungsring
Baumschulen e.V.
Schleswig-Holstein, Pinneberg
Haftungsausschluss
Die oben genannte Verträglichkeitsliste des Versuchs- und Beratungsrings Baumschulen e.V., Schleswig-Holstein wurde auf Grund von Versuchsergebnissen erstellt. Sollten Schäden an Kulturpflanzen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Vor einer großflächigen Anwendung sind weitere betriebsinterne Prüfungen unbedingt durchzuführen!
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Wasser im Spritztank vorlegen, danach Select 240 EC und dann Öl (Para Sommer) zusetzen. Vor Ausbringung Spritzbrühe aufrühren.
Wichtiger Hinweis: Nach Vorlage von Clomazone-haltigen Herbiziden tritt ein Bleicheffekt auch bei Schadgräsern ein, der die Wirkstoffaufnahme von Select 240 EC behindert. Deshalb mit dem Select 240 EC-Einsatz so lange warten, bis die Schadgräser (wieder) vollständig ergrünt sind.
Empfohlene Wasseraufwandmenge
Alle Kulturen ______________________________________________________ 200 - 400 l/ha
Ausbringungstechnik
Warme, feuchte Witterung beschleunigt die Wirkung. Um ein Abfließen der Spritzbrühe zu vermeiden, sollten nur trockene Bestände behandelt werden. Nach der Anwendung sollte mindestens 1 Stunde kein Regen fallen, damit der Spritzbelag antrocknen und der Wirkstoff aufgenommen werden kann. Die Anwendung erfolgt als Flächenspritzung mit üblichen Geräten.
Mischbarkeit
In Rüben z.B. mit Nachauflaufherbiziden gegen breitblättrige (zweikeimblättrige) Unkräuter. Zusatz von Select 240 EC dann auf max. 0,3 bis 0,4 l/ha (2. NAK und/oder 3. NAK) und Zusatz von Öl (Para Sommer) auf 0,5 l/ha beschränken! Möglichst nicht mehr als ein Herbizid zumischen. Tankmischungen sofort ausbringen. Tankmischungen mit Rapsfungiziden sind möglich. Der Zusatz von Para Sommer sollte dann auf 0,5 l/ha beschränkt werden.
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.
Nachbau
Im Rahmen der normalen Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden. Wird vorzeitig umgebrochen, können zweikeimblättrige Kulturen nachgebaut werden. Getreide und Mais können 4 Wochen nach der Anwendung nach vorheriger Bodenbearbeitung gesät werden.
Wartezeit
Zwiebelgemüse: (Bundzwiebel): 35 Tage, (Trockenzwiebel): 60 Tage
Blattkohle, Blumenkohle, Kopfkohl ___________________________________________ 42 Tage
Kartoffel _______________________________________________________________ 60 Tage
Ackerbohne, Erdbeeren, Futtererbse, Kohlrübe, Lupine-Arten, Luzerne, Rot- und Schaf-Schwingel, Rote Bete, Rotklee, Spargel, Speiserübe, Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. das Festsetzen einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zucker- und Futterrüben: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung verbleibt, bzw. das Festsetzen einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Laub- und Nadelholz, Obst- und Ziergehölze: ohne Bedeutung (N)
Umweltverhalten
Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).
Nützlinge
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft (NN160).
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165).
Fische
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere (NW263).
Gewässer/Grundwasser
Wasserschutzgebietsauflage _________________________________________________keine
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.
Hinweise für sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten (SP001).
Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110).
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101).
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110).
Kennzeichnung GefStoffV
R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut.
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben).
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. - SP001
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Abpackungen
| 1l + 2l Öl Kombipack | Art.Nr. 5141 | |
| 5l+10l Öl Kombipack | Art.Nr. 5142 |


