Glyfos® Supreme von den Ein-
schränkungen der Zulassungs-
änderung nicht betroffen
schränkungen der Zulassungs-
änderung nicht betroffen
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Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurde kürzlich die Verfütterung von Aufwuchs (Ernte- oder Mähgut), der mit Glyphosat-Herbiziden behandelt worden ist, bis auf weiteres per zusätzlicher Auflagen in der Zulassung untersagt.
Diese Einschränkung gilt für alle Produkte, die den Beistoff Talgamin ("Tallowamine") enthalten. Wir weisen darauf hin, dass Glyfos Supreme kein Talgamin enthält und deshalb von diesen Einschränkungen nicht betroffen ist.
Die Formulierung von Glyfos Supreme basiert auf der in Zusammenarbeit mit der Universität Kopenhagen entwickelten Akzeleratortechnologie, die trotz schneller Schadreaktion der behandelten Pflanzen einen Wirkstoffweitertransport im Pflanzengewebe ermöglicht und deshalb zu schnellen, nachhaltigen Bekämpfungsergebnissen führt.
Das Extra für Sie
Mehr erfahren Sie auch unter www.glyfos.de
Weitere Informationen gern von:
Stähler Deutschland GmbH & Co. KG
Tel. +49 41 41- 92 04-0
Fax: +49 41 41 - 92 04-10
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Veröffentlicht am:
17:15:30 30.04.2010
Letzte Aktualisierung
14:30:27 01.05.2010

