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Glyfos® Supreme von den Ein-
schränkungen der Zulassungs-
änderung nicht betroffen

 

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurde kürzlich die Verfütterung von Aufwuchs (Ernte- oder Mähgut), der mit Glyphosat-Herbiziden behandelt worden ist, bis auf weiteres per zusätzlicher Auflagen in der Zulassung untersagt.
Diese Einschränkung gilt für alle Produkte, die den Beistoff Talgamin ("Tallowamine") enthalten. Wir weisen darauf hin, dass Glyfos Supreme kein Talgamin enthält und deshalb von diesen Einschränkungen nicht betroffen ist.
 
Die Formulierung von Glyfos Supreme basiert auf der in Zusammenarbeit mit der Universität Kopenhagen entwickelten Akzeleratortechnologie, die trotz schneller Schadreaktion der behandelten Pflanzen einen Wirkstoffweitertransport im Pflanzengewebe ermöglicht und deshalb zu schnellen, nachhaltigen Bekämpfungsergebnissen führt.
 
Das Extra für Sie
 
  • Verbesserte Benetzung der Blattoberfläche – kein zusätzliches Netzmittel erforderlich
  • Wirkstoffaufnahme schon nach 1 h bis spätestens 6 h abgeschlossen und schnelle Weiterverteilung in der Schadpflanze durch Akzeleratortechnologie
  • Sehr gute Wirkung auch unter schwierigen Bedingungen
  • Minimierte Schaumbildung
  • Verbesserte Fließ- und Entleerungseigenschaften durch geringe Produktviskosität
  • Keine Gefahrstoffeinstufung (GGVS)
  • Kein Gefahrensymbol (GefStoffV)
 
Mehr erfahren Sie auch unter www.glyfos.de
 
Weitere Informationen gern von:
Stähler Deutschland GmbH & Co. KG
Tel. +49 41 41- 92 04-0
Fax: +49 41 41 - 92 04-10




Veröffentlicht am:
17:15:30 30.04.2010

Letzte Aktualisierung
14:30:27 01.05.2010